✅ 1. Verbrauchsausweis – einfacher & günstiger
Du kannst einen Verbrauchsausweis verwenden, wenn:
Dein Gebäude nach 1977 gebaut wurde (also der Wärmeschutzverordnung entspricht) oder dein Gebäude mehr als 5 Wohneinheiten hat.
Er basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre (z. B. Heizkostenabrechnungen).
Er ist günstiger und schneller zu erstellen – aber abhängig vom Nutzerverhalten.
✅ 2. Bedarfsausweis – detailliert & unabhängig vom Verhalten
Ein Bedarfsausweis ist Pflicht, wenn: das Gebäude vor 1977 gebaut wurde und es weniger als 5 Wohneinheiten hat und keine energetische Sanierung stattgefunden hat
Er basiert auf einer technischen Analyse von Gebäudehülle, Fenstern, Dach, Heizung etc.
Er ist aufwendiger, aber unabhängig vom Nutzerverhalten – und oft genauer.
❌ Wann benötige ich keinen Energieausweis?
bei Denkmalschutz-Immobilien wenn das Gebäude nicht beheizt oder abgerissen wird bei reinen Gewerbeimmobilien (dann ist ein anderer Ausweis nötig) wenn du das Gebäude nicht verkaufen, vermieten oder verpachten willst bei Gebäuden < 50 m² Nutzfläche.